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Ab Dienstag 17. März 2020 werden in Oberösterreich alle Hotels und Beherbungsbetriebe schließen.

Von der Schließung ausgenommen seien nur Kurhotels- und Reha-Anstalten, heißt es in einer Aussendung. Außerdem Beherbungsbetriebe, die Beschäftigte von Firmen beherbergen, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsleistung und der Standortsicherung nicht von Schließungen betroffen sind.
 
Flächendeckend sind alle Betriebe der Betriebsart der Gastgewerbe geschlossen.

Dies gilt nicht

  • Für Gastgewerbe, die in folgenden Einrichtungen betrieben werden:
    • Kranken-und Kuranstalten;
    • Pflegeanstalten und Seniorenheime;
    • Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten;
    • Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen.
  • Für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden.
  • Für Campingplätze und öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. öffentlicher Verkehrsmitteln verabreicht und ausgeschenkt werden.
  • Für Lieferservice.