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Die WKO hat heute folgendes mitgeteilt.

Durch eine aktuelle Novelle des Berufsausbildungsgesetzes wurde nunmehr eine gute Lösung und Möglichkeit geschaffen, auch Lehrlinge in das Kurzarbeits-Modell aufzunehmen.

Es sind weitere Neuerungen geplant wie beispielsweise die Übernahme der Kosten für den Krankenstand ab dem 5. Tag sowie dass die Verpflichtung den "Alturlaub" und Zeitausgleich zu verbrauchen wegfällt.