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Die Bundesregierung hat heute (26.03.2020) die ersten Details zum Härtefall-Fonds präsentiert. Es wird erwartet, dass die Förderrichtlinien zeitnah veröffentlicht werden damit wir diese prüfen können, um die geeigneten Maßnahmen für unsere Klienten herauszufiltern.

Für die Beantragung, welche ab 27.3.2020, 17.00 Uhr möglich sein wird, werden folgende Daten benötigt: (Quelle WKO)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WKO

 

 

Quelle ORF:

"Die Auszahlungen aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds zur Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmer sollen kommende Woche starten. 1.000 Euro soll es in der ersten Phase sofort geben, maximal 6.000 Euro seien in der zweiten Phase möglich, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (alle ÖVP) am Donnerstag. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer.

Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich (80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) verdient, hat keinen Anspruch. Das gilt auch bei Nebeneinkünften über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro). Anträge für den Härtefallfonds sind „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich. Ersetzt wird nur Einkunftsentgang durch das Coronavirus. Blümel rechnet mit mindetens 70.000 Anträgen.

Kurz kündigte an, dass die Regierung neben den Bonuszahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Supermärkten auch Boni für andere Berufsgruppen wie Polizisten steuerfrei stellen möchte. An die Bevölkerung appellierte Kurz, durchzuhalten und Beschwichtigungsversuchen keinen Glauben zu schenken: „Die Lage ist ernst und sie ist weiterhin ernst.“

Der mit 15 Mrd. Euro dotierte Notfallfonds soll für direkt betroffene Branchen wie Gastronomie und Handel eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitstellen, um Liquidität in Unternehmen zu sichern. Die Regierung wolle damit den „Wiederaufbau im Wirtschaftssystem“ erleichtern, so Kogler.

Kredite könnten bis zur Höhe eines Quartalumsatzes gewährt werden, die Zinsen sollen möglichst gering bleiben, führte Kogler aus. Nach einem Jahr werde evaluiert, welche Schäden das Unternehmen durch die Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlitten habe. Diese würden zum größten Teil von der Kreditsumme abgezogen, führte Kogler aus.