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Aktuell (Stand 2.4.2020) können Fördermittel aus dem Härtefallfonds "Phase 1" beantragt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist hierbei aus unserer Sicht zu eng definiert, sodass viele Kleinst- und Kleinunternehmer diesen Zuschuss nicht beantragen können.

Am 1. April wurde nun verlautbart, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde, allerdings nur für die Phase 2. Somit soll laut dem Finanzministerium "de facto jeder, der in den vergangenen Jahren von einer selbstständigen Tätigkeit gelebt hat“ einen Zuschuss erhalten.

Die Einreichung für die zweite Phase startet am 16. April. In Phase 2 ist eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für drei Monate möglich. Insgesamt stehen somit bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Im Gegensatz zu Phase 1 entfallen sowohl die Verdienstobergrenze als auch -untergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso steht diese Phase für Jungunternehmen (Gründung nach dem 1.1.2020) offen.
 
Für weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Einreichung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.