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Auf Druck der Sozialpartner wurden die Kriterien beim Härtefallfonds neuerlich attraktiviert.

Folgendes wurde dabei bislang verlautbart, wobei die Richtlinien abzuwarten sind.

(Quelle: WKO.at)

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes:

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018):

Berücksichtigung Familienhärteausgleich:

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr:

COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.