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Seit Montag, 16. März 2020 sind die Veordnungen zur Ausgangsbeschränkung in Kraft. erlassen.

Folgendes wurde, kurz zusammengefassst, verordnet:

Somit müssen Mitarbeiter grundsätzlich zur Arbeit erscheinen, wenngleich alle Möglichkeiten für Home-Office genutzt werden sollen. Es ist auch anzuraten Mitarbeiter hier bestmöglich zu schützen und zu unterstützen - wo möglich und sinnvoll.

Infos zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind HIER zu finden.

 

 

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