Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Ende dieser Woche die Förderrichtlinien für den Härtefallfonds fertigzustellen.

Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen in der ersten Phase Ansprüche stellen können:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

 

Der Härtefall-Fonds wird als erster Zuschuss gewährt, welcher später nicht zurückzuzahlen ist. Nach derzeitigen Informationen wird dieser zwischen EUR 500,00 und EUR 1.500,00 liegen.

Die Einreichung wird über ein online Formular erfolgen. Sobald die Richtlinien oder das Formular veröffentlicht wurden werden wir hier wieder informieren.