Quelle: www.wko.at

 

Welche Sofortmaßnahmen und Überbrückungsmaßnahmen für Unternehmen gibt es?

  • Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden kann. 
  • Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden weitergeführt und ausgebaut.
    Die Antragstellung ist bereits möglich! Mehr Infos zu den Krediten für Tourismusbetriebe | Mehr Infos zu den Krediten für EPU/KMU
  • Auch Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern sollen Garantien angeboten werden (Details werden gerade erarbeitet)
  • Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.
  • Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen | Details siehe unten
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. | SVS-Infoseite 
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich. | Details siehe unten
  • Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB, Details noch offen
  • Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.