Seit Montag, 16. März 2020 sind die Veordnungen zur Ausgangsbeschränkung in Kraft. erlassen.
Folgendes wurde, kurz zusammengefassst, verordnet:
- Kunden dürfen die Räumlichkeiten der nicht unter die Ausnahme (siehe die Auflistung) fallenden Betriebe von Handel und Dienstleistungen nicht mehr betreten!
- Produktionsbetriebe (zB Bau) sind hier vorerst nicht umfasst.
- Kunden, die solche Betriebsstätten dennoch betreten, können mit Strafen bis zu € 3.600,00 bestraft werden.
- Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass Kunden diese Betriebsstätten nicht mehr betreten. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Unternehmer Strafen bis zu € 30.000,00(!!)
- Mitarbeiter fallen NICHT unter das Betretungsverbot ihrer eigenen Betriebe!
Somit müssen Mitarbeiter grundsätzlich zur Arbeit erscheinen, wenngleich alle Möglichkeiten für Home-Office genutzt werden sollen. Es ist auch anzuraten Mitarbeiter hier bestmöglich zu schützen und zu unterstützen - wo möglich und sinnvoll.
Infos zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind HIER zu finden.