Richtlinien für Corona-Hilfsfonds

Die Bundesregierung hat die Details zum bereits angekündigten Corona-Hilfsfonds über 15 Milliarden Euro, der alle von der Krise betroffenen Unternehmen – also auch die großen – unterstützen soll, bekannt gegeben.

Geholfen wird mit einem Mix aus Kreditgarantien zur Liquiditätssicherung und nicht rückzahlbaren Zuschüssen für entstandene Krisenschäden. Für Kredite wird es staatliche Garantien von 90 Prozent der Kreditsumme geben. Die Verzinsung beträgt maximal ein Prozent. Die Obergrenze für diese Hilfe liegt bei drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro. Wesentlich ist, dass die Kredite zur Abdeckung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs für die Betriebsaufrechterhaltung dienen. Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre, ist aber um weitere fünf Jahre verlängerbar.Voraussetzungen:

    • Geschäftstätigkeit in Österreich
    • Liquiditätsbedarf in Österreich

Anträge sind ab 8 April möglich. Abgewickelt wird das Hilfsprogramm durch die neu gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Ansprechpartner für die Unternehmen ist die Hausbank. Ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die im Zeitraum der Krise entstandenen Betriebskosten (etwa Miete, Strom, Gas, Internet, Softwarelizenzen, Zinsaufwendungen, nicht kündbare vertragliche Verpflichtungen), aber auch für Verluste durch verdorbene oder saisonale Waren (sofern um mindestens 50 Prozent abgewertet) wird an Unternehmen ausbezahlt, die mindestens 40 Prozent Umsatzverlust durch die Krise verzeichnen. Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt gestaffelt:

    • bei 40 bis 60 Prozent Umsatzentgang (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum): 25 Prozent der Kosten
    • bei 60 bis 80 Prozent Umsatzentgang: 50 Prozent der Kosten
    • bei 80 bis 100 Prozent Umsatzentgang: 75 Prozent der Kosten

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist auch, dass das Unternehmen sämtliche zumutbaren Maßnahmen setzt, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Registrierung ist ab 15. April über ein Online-Tool des aws möglich. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Schadens nach dem Ende des Wirtschaftsjahres.