Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Klienten!

 
Wie Sie aus dem Medien unweigerlich vernehmen konnten, werden die nächsten Wochen eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen, welche Sie in der aktuellen Situation für sich oder Ihr Unternehmen benötigen.
 
Die beschlossenen Maßnahmen zwingen auch uns dazu, die Kanzlei auf einen Minimalbetrieb umzustellen. Wir sind dennoch und umso mehr bemüht, Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Der Parteienverkehr wurde uns behördlich untersagt. Allerdings können Sie uns unter der Telefonnummer 06232 6868 oder per eMail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit erreichen.
 
Besprechungen können telefonisch, per Videokonferenz oder im virtuellen Seminarraum abgehalten werden.
 
 
Ihr Team der WT Steuerberatung GmbH

Wir dürfen Ihnen hier zu den verschiedensten Bereichen die notwendigen Formulare und Informationen zum Download bereitstellen.

 

Formulare zu Zahlungserleichterungen beim Finanzamt

Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (Word)

 

Bestaetigung-Schlüsselarbeitskraft

Bestätigung

 

Formulare zur Kurzarbeit

Aufgrund kurzfristiger Detail-Änderungen werden derzeit die Sozialpartner-Formularmuster überarbeitet. Wir empfehlen zur Vermeidung doppelten Aufwands mit dem Ausfüllen auf die neuen Formularmuster bis morgen (19. März) zu warten. Dieser Text wird laufend aktualisiert, sobald die jüngsten Detail-Änderungen bekanntgegeben wurden.

Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung

Sozialpartnervereinbarung – Betriebsvereinbarung

Antragsformular AMS

 

 

Handlungsanleitung

Beschäftigenliste

Schreiben Begründung wirtschaftliche Notwendigkeit

 

Übersicht der Betriebsschliessungen

Übersicht

 

Verordnungen zu den Ausgehbeschränkungen

Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Verordnung des BMSGPK, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden

 

 

Seitens des Finanzministeriums (BMF) wurde am 14.03.2020 eine Information veröffentlicht (GZ.2020-0.178.784), die „Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ zum Inhalt hat.


Die Maßnahmen des BMF erschöpfen sich in der möglichen Anpassung von Vorauszahlungen an Ein-kommens- bzw. Körperschaftsteuer für das Jahr 2020 (was grundsätzlich auch so immer möglich gewe-sen wäre) bzw. in der Stundung der Entrichtung von Abgaben. Hier wird das jeweilige Finanzamt ange-halten, im Rahmen der Ermessensübung auf die besondere Situation Bedacht zu nehmen und auch den Antrag sofort zu bearbeiten.


Neben einer Stundung (Erstreckung der Zahlungsfrist bis zu einem gewissen Datum) kann auch eine Zahlung in Raten beantragt werden. Stundungs- und Ratenansuchen können bei Selbstbemessungsab-gaben (Umsatzsteuer, Lohnabgaben) grundsätzlich mit der Bekanntgabe dieser Abgaben an das Finanz-amt beantragt werden; darüber hinaus kann ein derartiges Ansuchen auch für bereits fällige, aber noch nicht entrichtete Abgaben gestellt werden. Als Voraussetzung wird seitens des BMF genannt, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist (z.B. Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens). Dazu sind im BMF-Schreiben eigene Textbausteine enthalten, die in – angepasster und ergänzter Form – nachstehend angeführt werden.
Neben Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen und/oder Ratenzahlungen kann das Finanz-amt auch dazu „angeregt“ werden, von der Festsetzung von Stundungszinsen abzusehen bzw. einen bereits verhängten Säumniszuschlag herabzusetzen oder nicht festzusetzen.


Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen besteht auch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, zuvor Gebietskrankenkasse), die Möglichkeit der Beitragsstundung (bis zu 3 Monaten, Ratenzahlung bis zu 18 Monate) samt Nachsicht bei Säumniszuschlägen. Infos sind hier zu finden


Eine ähnliche Unterstützung (Stundung bzw. Ratenzahlung von Beiträgen, Nachsicht von Verzugszin-sen) bietet auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Laut Homepage der SVS (www.svs.at) reicht dafür ein formloser schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) oder per Online-Formular.

Seit Montag, 16. März 2020 sind die Veordnungen zur Ausgangsbeschränkung in Kraft. erlassen.

Folgendes wurde, kurz zusammengefassst, verordnet:

  • Kunden dürfen die Räumlichkeiten der nicht unter die Ausnahme (siehe die Auflistung) fallenden Betriebe von Handel und Dienstleistungen nicht mehr betreten!
  • Produktionsbetriebe (zB Bau) sind hier vorerst nicht umfasst.
  • Kunden, die solche Betriebsstätten dennoch betreten, können mit Strafen bis zu € 3.600,00 bestraft werden.
  • Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass Kunden diese Betriebsstätten nicht mehr betreten. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Unternehmer Strafen bis zu € 30.000,00(!!)
  • Mitarbeiter fallen NICHT unter das Betretungsverbot ihrer eigenen Betriebe!

Somit müssen Mitarbeiter grundsätzlich zur Arbeit erscheinen, wenngleich alle Möglichkeiten für Home-Office genutzt werden sollen. Es ist auch anzuraten Mitarbeiter hier bestmöglich zu schützen und zu unterstützen - wo möglich und sinnvoll.

Infos zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind HIER zu finden.

 

 

Die WKO hat zwischenzeitliche eine Vorteilhaftigkeitsberechnung erstellt. Diese ist HIER zu fnden.

 

Quelle: www.wko.at

Formulare und Informationsblätter sind hier zu finden

Eine sehr umfangreiche Dokumentation ist hier zu finden.

 

HIER finden Sie die notwendigen Unterlagen. Diese sind an folgende Institutionen per Mail zu senden: (exemplarisch für Oberösterreich, zuständig ist die jeweilige Landesgeschäftsstelle):
AMS: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
WKO: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Österreichischer Gewerkschaftsbund: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Informationsblätter zur Kurzarbeit

Factsheet (Stand 20.3.)

FAQ zur Kurzarbeit - (Stand 17.3.)

Checkliste Corona-Virus für Unternehmer (Stand 18.3.)

Im Rahmen der behördlichen Einschränkungen ergeben sich viele Fragen im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen.

Wir dürfen hier auf die ausführlichen Informationen der Sozialpartner verweisen.

Arbeitsrechtliche Informationen der WKO

Arbeitsrechtliche Informationen der AK

 

Was passiert wenn, eine Wiedereinstellung trotz Zusage unmöglich wird?

Hier wird das Thema ausführlich behandelt.

Eine umfassende Information zur Auflösung mit Wiedereinstellungszusage Thema findet sich auch auf der Seite der WKO

 

 

 

Quelle: www.wko.at

 

Welche Sofortmaßnahmen und Überbrückungsmaßnahmen für Unternehmen gibt es?

  • Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden kann. 
  • Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden weitergeführt und ausgebaut.
    Die Antragstellung ist bereits möglich! Mehr Infos zu den Krediten für Tourismusbetriebe | Mehr Infos zu den Krediten für EPU/KMU
  • Auch Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern sollen Garantien angeboten werden (Details werden gerade erarbeitet)
  • Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.
  • Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen | Details siehe unten
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. | SVS-Infoseite 
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich. | Details siehe unten
  • Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB, Details noch offen
  • Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.